ÖCNHS Zuchtzulassung
Termine für die Zuchtzulassung:
Datum: wird bei ausreichenden Anmeldungen bekannt gegeben
Ort: 1210 Wien, In den Gabrissen 91 ÖBH Schießplatz
ZZL Richter: Peter Mazura
Anmeldung für Zuchtzulassungen:
Hans-Peter Heis
Schloßstrasse 19 - 21
2161 Poysbrunn
Tel.: +43 (0)699 105 74172
E-Mail:
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Alle beizubringenden Unterlagen sind auf dem Anmeldeformular angeführt.
Als Service für die österreichischen Züchter hat der Vorstand des ÖCNHS beschlossen, dass mit 1.1.2014 Zuchtzulassungstermine bei Bedarf vereinbart werden. Sobald 5 Anmeldungen vorliegen wird ein Termin vereinbart. Damit sich jede/r einen Überblick über die aktuellen Anmeldungen machen kann werden diese auf dieser Seite veröffentlicht. Zusätzlich wird jährlich auch ein fixer Termin angeboten.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Befunde und das Ausstellungsergebnis nachgereicht werden können. Allerdings gilt Zuchtverbot, solange die Unterlagen nicht vollständig sind und den Erfordernissen der Zuchtordnung entsprechen. Sollte ein Züchter sich dazu entscheiden, einen Wurf vor einer erteilten Zuchtzulassung durch zu führen werden allenfalls B-Papiere ausgestellt, und eine Strafgebühr ist zu begleichen. Bei einer späteren Umschreibung auf A-Papiere (nur möglich, wenn alle erforderlichen Zuchtunterlagen nachgereicht werden), sind weitere, erhöhte Gebühren fällig!
Ort der Zuchtzulassungen: 1210 Wien - Florisdorf, In den Gabrissen 91 (Schießplatz Stammersdorf)
Zusätzlich wird jährlich auch ein fixer Termin angeboten
Aktuelle Anmeldungen für die nächste ZZL:
| Name | Hunderasse und Anzahl | Uhrzeit |
| Roman Bobits | 2 x Siberian Husky | 10:00 - 11:30 Uhr |
| Giovanni Pedito | 1 x Akita | 11:30 - 12:15 Uhr |
Achtung - Änderung der Zuchtzulassung mit sofortiger Wirkung!
Bei der ordentlichen Generalversammlung des ÖCNHS im Frühjahr 2013 hat der damalige Vorstand beschlossen, dass für Schlittenhunde mit einem Arbeitsnachweis kein Ausstellungsergebnis erbracht werden muss.
Dies widerspricht aber der Zuchtordnung des ÖKV, an die der ÖCNHS gebunden ist. (Anmerkung: Der ÖCNHS kann die ZEO des ÖKV verschärfen, aber nicht aufweichen!).
Deshalb ist für die Zuchtzulassung verpflichtend eine Ausstellungsbewertung mit dem Mindestformwert "Sehr gut" beizubringen.
Die Unterlagen werden in den nächsten Tagen dementsprechend geändert.
Wir bedauern dies und bitten um Verständnis.
