Leitfaden für Züchter

ÖCNHS Leitfaden für Züchter

Vor Beginn Ihrer züchterischen Tätigkeit müssen Sie einen durch den Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) international bei der FCI geschützten Zwingernamen beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie beim:

Österreichischen Kynologenverband (ÖKV)
2362 Biedermannsdorf
Siegfried-Marcus-Str. 7




Alle Wurfeintragungen für nordische Hunderassen in das Österr. Hundezuchtbuch (ÖHZB) des ÖKV werden ausnahmslos vom ÖSTERREICHISCHEN CLUB FÜR NORDISCHE HUNDERASSEN UND SCHLITTENHUNDE nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen durchgeführt.


 

ANMELDUNG IN DAS ÖHZB WURFKONTROLLE / WURFABNAHME:

 

Die Anmeldung zur Wurfeintragung in das ÖHZB ist vom Züchter unter Verwendung der entsprechenden, vom ÖKV (www.oekv.at) aufgelegten Formulare vorzunehmen.

Jeder Züchter hat schriftlich ein Login unter Bekanntgabe seiner E-Mailadresse und des zuständigen Zuchtwartes beim ÖKV anzufordern und in weiterer Folge die Deckbescheinigung direkt mittels Login auf der Homepage des ÖKV auszufüllen, auszudrucken, zu unterzeichnen und innerhalb von 10 Tagen an den ÖCNHS-Zuchtwart per Mail oder in Kopie per Post zu übermitteln.

Der Zuchtwart kontrolliert die Deckmeldung und gibt diese auf der Homepage des ÖKV frei.

 

  • Nach der Geburt der Welpen ist innerhalb von 10 Tagen die Wurfstärke (R/H) und der Wurftag dem ÖCNHS-Zuchtwart per Mail oder per Post bekannt zu geben.

  • Das Eintragungsformular ist auf der Homepage mittels Login zu erstellen, zu unterzeichnen und spätestens in der 5. Lebenswoche der Welpen an den ÖCNHS-Zuchtwart per Mail oder in Kopie per Post zu übermitteln. Ebenso ist in der 5. Lebenswoche der Welpen der ÖCNHS Zuchtwart zwecks Terminvereinbarung für die Wurfabnahme zwingend zu verständigen.

  • Bis Ende der 7. Lebenswoche der Welpen erfolgt die Wurfabnahme von Vertrauenstierarzt des Züchters in Anwesenheit eines ÖCNHS-Clubbeauftragten. Die Welpen werden mit einem Micro-Chip gekennzeichnet, bzw. der Mikro-Chip überprüft. Der Tierarzt wird den Allgemeinzustand der Welpen und die Mutterhündin begutachten sowie eine tieräztliche Kontrolle der Welpen auf korrektes Gebiss, bereits vorhandene Hoden, Nabelbruch, Wolfskrallen, Knickrute ect. durchführen. Weiters ist das Datum der Impfungen und Entwurmungen auf dem Wurfabnahmeprotokoll einzutragen. Der ÖCNHS Clubbeauftragte überprüft die Identität der Mutterhündin. Eine Kopie des Wurfabnahmeprotokolles wird vom ÖCNHS-Zuchtbeauftragten dem Züchter übergeben. Diese Übergabe ist vom Züchter mit seiner Unterschrift zu bestätigen. 

 

 

Nach der Kennzeichnung des Wurfes sind folgende Unterlagen zwecks Ausstellung von Abstammungsurkunden an den ÖCNHS-Clubbeauftragten, der die Übernahme schriftlich bestätigt, zu übergeben: 

  • Original Deckbescheinigung mit Original-Unterschriften

  • Original Eintragungsformular mit Original-Unterschrift

  • Original Wurfabnahmeprotokoll über die erfolgte Wurfkennzeichnung und die Wurfabnahne mit Original-Unterschriften von Tierarzt, Züchter und ÖCNHS Clubbeauftragten

  • Original Abstammungsurkunde der Mutterhündin ÖKV/FCI.

  • Ev. Kopien von Championatsurkunden und Ausstellungsbewertungen der Mutterhündin (können auf Wunsch in den Abstammungsurkunden der Welpen eingetragen werden).

  • Aktueller Augenbefund der Mutterhündin, nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt der Deckung. (Kopie, wenn noch nicht auf der Abstammungsurkunde eingetragen).

  • Kopie der Abstammungsurkunde des Deckrüden.

  • Ev. Kopien von Championatsurkunden und Ausstellungsbewertungen des Deckrüden (können auf Wunsch in den Abstammungsurkunden der Welpen eingetragen werden).

  • Kopien der Ausstellungsbewertungen des Deckrüden von ÖKV bzw. FCI Ausstellungen (für Rüden, die nicht im österreichischen Hundezuchtbuch eingetragen sind).

  • Hüftgelenksbefund des Deckrüden (Kopie, wenn noch nicht auf der Abstammungsurkunde eingetragen).

  • Aktueller Augenbefund des Deckrüden (Kopie, wenn noch nicht auf der Abstammungsurkunde eingetragen).

  • Kopie der Zuchtstättenkarte

  • Pro Welpe je 2 Mikro-Chip-Klebeabschnitte

  • In begründeten Fällen ist von beiden Elterntieren ein DNA-Identitätsnachweis und von den Welpen ein DNA-Abstammungsnachweis beizubringen.

     

Nach Vorliegen aller notwendigen Zuchtunterlagen erfolgt seitens des ÖCNHS die Anfertigung der Abstammungsnachweise und deren Übersendung an den Züchter durch den Österreichischen Kynologenverband.

 

Der ÖCNHS - Vorstand

13.08.2013

 

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